Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit Kundeninformationen

​Inhaltsverzeichnis

  1. ​Geltungsbereich
  2. ​Vertragsschluss
  3. ​Widerrufsrecht
  4. ​Preise, Zahlungsbedingungen und Pfandrecht
  5. ​Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
  6. ​Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
  7. ​Mängelhaftung (Gewährleistung)
  8. ​Haftungsbeschränkung
  9. ​Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  10. ​Alternative Streitbeilegung

​1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Andreas Schulz, handelnd unter "Dienstleistungen Schulz" (nachfolgend "Anbieter"), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen (insbesondere Gartenpflege, Hofpflege und Fahrzeugpflege), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter abschließt. Dies umfasst Verträge, die über die Website des Anbieters, per E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste oder im Rahmen einer persönlichen Absprache vor Ort geschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

​2) Vertragsschluss

2.1 Der Kunde kann per Telefon, E-Mail, Brief, Messenger oder über das auf der Website des Anbieters bereitgestellte Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten.

2.2 Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin (in der Regel per E-Mail, Messenger oder Brief) ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden gewünschten Dienstleistung zukommen.

2.3 Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung (per E-Mail, Messenger oder Brief) oder durch die Vereinbarung eines festen Ausführungstermins annehmen. Gibt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, ist der Anbieter nicht mehr an das Angebot gebunden.

​3) Widerrufsrecht

​Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag im Fernabsatz (z. B. ausschließlich über E-Mail/Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung des Anbieters.

​4) Preise, Zahlungsbedingungen und Pfandrecht

4.1 Sofern sich aus dem spezifischen Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Preise als Gesamtpreise. Eine Ausweisung der Umsatzsteuer erfolgt nicht, da der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ist.

4.2 Vergütungen für reine Dienstleistungen (z. B. laufende, wiederkehrende Gartenpflege) sind direkt nach der Leistungserbringung fällig. Werklohnforderungen bei Werkleistungen (z. B. einmalige Hofreinigung, Fahrzeugaufbereitung, Hecken-Formschnitt) werden mit der Abnahme des Werkes fällig. Die Zahlung kann – je nach individueller Absprache im Angebot – bar vor Ort oder per Sofortüberweisung direkt nach Abschluss der Arbeiten bzw. nach der Abnahme erfolgen.

4.3 Bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung zu begleichen oder bar zu zahlen, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.

4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Anbieter behält sich für diesen Fall das Recht vor, für die erste Mahnung nach Verzugseintritt eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 Euro für den entstandenen postalischen und administrativen Aufwand zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die erhobene Gebühr.

4.5 Wegen seiner Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag steht dem Anbieter neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht ein vertragliches Pfandrecht sowie ein Zurückbehaltungsrecht an denjenigen Gegenständen (insbesondere Fahrzeugen, Maschinen, Geräten) zu, die im Rahmen der Auftragserfüllung in den Besitz des Anbieters gelangt sind. Das vertragliche Pfandrecht und das Zurückbehaltungsrecht gelten ausdrücklich auch dann, wenn der Kunde nicht Eigentümer des Gegenstands ist (z. B. bei Leasingfahrzeugen, Mietfahrzeugen oder Firmenwagen), sofern der Kunde als berechtigter Besitzer (Halter/Nutzer) dem Anbieter den Gegenstand zur Bearbeitung überlassen hat. Der Anbieter ist berechtigt, die Herausgabe des Gegenstands (und der dazugehörigen Schlüssel) so lange zu verweigern, bis die fällige Vergütung für diesen konkreten Auftrag vollständig beglichen wurde.

​5) Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Anbieter bzw. dessen Mitarbeitern zum vereinbarten Ausführungstermin ungehindert Zugang zum Objekt (Grundstück, Garten, Hof) bzw. zum zu pflegenden Fahrzeug gewährt wird.

5.2 Sofern für die Durchführung der Arbeiten erforderlich und nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Kunde dem Anbieter Wasser und Strom am Leistungsort im notwendigen Umfang unentgeltlich zur Verfügung.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich auf außergewöhnliche Gefahrenquellen (z. B. verdeckte Erdkabel, Leitungen, nicht sichtbare Rohrleitungen, aggressive Haustiere) oder bestehende Vorschäden (z. B. Steinschläge, nachlackierte oder beschädigte Fahrzeugteile, lose Fliesen oder Platten auf dem Hof) hinzuweisen.

5.4 Vor Beginn einer Fahrzeugpflege ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Wertgegenstände, lose Elektronik, vertrauliche Dokumente und grobe Abfälle eigenständig aus dem Fahrzeuginnenraum zu entfernen. Verbleiben Gegenstände im Fahrzeug, übernimmt der Anbieter für diese keine gesonderten Obhutspflichten. Für Schäden oder den Verlust solcher im Fahrzeug verbliebenen Gegenstände haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der Haftungsregelungen in Ziffer 8.

5.5 Kann eine vertraglich vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. kein Zugang zum Grundstück, Fahrzeug nicht vor Ort, fehlender Strom-/Wasseranschluss trotz Vereinbarung), nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, behält sich der Anbieter das Recht vor, den hierdurch konkret entstandenen Schaden (insbesondere nutzlose Anfahrtskosten sowie den nachweisbaren Verdienstausfall abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung der Arbeitszeit) in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

​6) Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

6.1 Handelt es sich bei der vereinbarten Dienstleistung rechtlich um einen Werkvertrag (z. B. eine einmalige Hofreinigung, eine komplette Fahrzeugaufbereitung oder das Anlegen eines Beetes), ist der Kunde zur Abnahme des Werkes verpflichtet, sobald der Anbieter die Fertigstellung anzeigt.

6.2 Die Abnahme erfolgt im Regelfall unmittelbar nach Fertigstellung gemeinsam vor Ort. Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Fertigstellung nicht anwesend, gilt das Werk als abgenommen, wenn der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Gegenüber Verbrauchern tritt diese Abnahmefiktion nur ein, wenn der Anbieter den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Frist und die Folgen einer fruchtlosen Fristsetzung ausdrücklich und in Textform hingewiesen hat.

​7) Mängelhaftung (Gewährleistung)

7.1 Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Anbieter nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für erbrachte Werkleistungen 12 Monate ab der gesetzlichen oder vereinbarten Abnahme. Diese Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt ausdrücklich nicht für Schadensersatzansprüche des Unternehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

​8) Haftungsbeschränkung

8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2 Der Anbieter haftet ebenfalls unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten – das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung sonstiger, nicht vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Anbieters für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

​9) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der exklusive Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (zuständiges Gericht für Ibbenbüren).

​10) Alternative Streitbeilegung

10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

​Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

10.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.